Beglaubigung
Kurzinformationen
Die Beglaubigung oder Legalisation ist die Bestätigung, dass die Unterschrift oder das Handzeichen (vgl. § 126 BGB) unter einer schriftlich abgefassten Erklärung (Urkunde) echt ist. Es wird damit bestätigt, dass die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat. Im internationalen Rechtsverkehr nennt man eine solche Beglaubigung auch Legalisation. Abschriften, Vervielfältigungen und Negative werden auf Antrag beglaubigt, wenn die Schriftstücke bei einer berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle vorzulegen sind.
Beschreibung
Beglaubigt werden
- Schulzeugnisse, Diplome, Facharbeiterzeugnisse
- Übersetzungen (z. B. Zeugnisse) aus dem ausländischen von einem anerkannten Dolmetscher
- SV-Bücher, deutsche Dokumente
- Arbeitszeugnisse (Beurteilung) nur für behördliche Zwecke von Behörden
Nicht beglaubigt werden
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungs-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden)
- Abschriften von Urkunden, z. B. von einer privaten Firma für eine private Firma
- Abschriften vom Standes- oder Liegenschaftsamt
Ebenso dürfen keine Reisepässe/ Kinderreisepässe/Personalausweise/vorläufige Personalausweise oder vorläufige Reisepässe amtlich beglaubigt werden.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
- Originalzeugnis für die Beglaubigung von Kopien
Fristen
Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.
Kosten
- für Kopie je Seite: 0,25 EUR
- für Beglaubigung je Seite: 2,00 EUR
Beglaubigungen in folgenden Angelegenheiten sind gebührenfrei
Beglaubigungen von Zeugnisabschriften und Zeugniskopien für Schulabgängerinnen und Schulabgänger allgemein bildender und berufsbildender Schulen, wenn die Beglaubigungen für Bewerbungszwecke (Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse) benötigt werden,
Beglaubigungen zu Rentenzwecken und Nachweise für die GEZ
Ansprechpartner
Frau Heese (033439) 835 421
Frau Mertins (033439) 835 451 oder 835 452
Frau Stadie (033439) 835 451 oder 835 452
Frau Farchmin (033439) 835 451 oder 835 452
Frau Holzer (033439) 835 422
Frau Wolter (033439) 835 451 oder 835 452