- Sachgebietsleiter (m/w/d) Grün- und Liegenschaftsverwaltung
- Fördermittelmanager (m/w/d)
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Laubentsorgung im öffentlichen Straßenraum 10/2025-01/2026
Laubentsorgung 2026 im öffentlichen Straßenraum
Regeln, Hinweise und Termine für die Laubentsorgung in der Gemeinde
Die Gemeinde unterstützt die Bürger wieder bei der Durchführung der Straßenreinigungspflichten im Herbst durch kostenlose Abholung der Laubsäcke mit dem Straßenlaub. Gemäß der geltenden Straßenreinigungssatzung ist es Aufgabe des jeweiligen Anliegers, das im Herbst vor seinem Grundstück auf Bürgersteig, Radweg, Fahrbahn und öffentlicher Grünflächen herabgefallene Laub (auch Kastanienlaub) zusammenzuharken. Das Laub muss in handelsübliche 120-Liter-Säcke gefüllt werden. Die Säcke sind vom Anlieger selbst zu besorgen, erhältlich in den meisten Super- und Baumärkten. Die gefüllten Säcke werden durch ein von der Gemeinde beauftragtem Entsorgungsunternehmen gemäß untenstehendem Tourenplan abgeholt. Sollte aufgrund extremer Witterung bei der letzten Tour Anfang Januar die Entsorgung nicht möglich sein, wird sie so bald wie möglich nachgeholt.
Folgendes ist zu beachten:
Die gefüllten Laubsäcke dürfen maximal zwei Meter von der Fahrbahnkante entfernt platziert werden. Die Gehwege, Grünflächen usw. dürfen aufgrund des Gewichts des Entsorgungsfahrzeuges nicht befahren werden.
Die befüllten 120-Liter-Plastiksäcke müssen zur Abholung verschlossen sein.
Die Laubsäcke müssen bis zum jeweiligen Tourbeginn (Montagmorgen 7:00 Uhr) am Straßenrand bereitgestellt werden. Bei weit vor dem eigentlichen Abholtermin im Straßenbegleitgrün abgestellten Säcken besteht die Gefahr der Beschädigung oder Verkehrsbehinderung.
Loses, nur zusammengeharktes Laub kann nicht entsorgt werden.
Es können keine Laubsäcke entsorgt werden, die mit anderen Materialien als Laub von Straßenbäumen wie z.B. Astwerk, Heckenschnittmaterial, Früchten oder Sand befüllt sind (auch keine Mischungen).
Laub und Grünschnitt von privaten Grundstücken wird nicht mit dem Straßenlaub entsorgt! Laub von den eigenen Grundstücken kann auf dem eigenen Kompost oder kostenpflichtig über die eigene grüne Tonne bzw. die Grünabfallentsorgung des Landkreises Märkisch-Oderland entsorgt werden. Die Durchführung der Grünabfallentsorgung des Landkreises erfolgt über die Firma ALBA aus Wriezen (Tel.: 033456/479-45). Weitere Informationen dazu sind im Internet unter https://www.maerkisch-oderland.de/entsorgungsbetrieb/emo/ab-2026-gruenabfallentsorgung-auf-abruf zu finden. Hier sind detaillierte Angaben zu Abholungen, Abgabestellen etc. verzeichnet.
Bei Rückfragen oder auftretenden Problemen steht der zuständige Mitarbeiter in der Verwaltung Herr Kusian unter der Tel.: 033439/835-352 bzw. der E-Mail-Adresse: zur Verfügung.
Tourenplan der Saison 10.2026 - 01.2027
Fredersdorf Nord | Fredersdorf Süd | Vogelsdorf |
43.+ 44. KW 2026 (19.10.-30.10.) | 45.+ 46. KW 2026 (02.11.-13.11.) | 47.+ 48. KW 2026 (16.11.-27.11.) |
49. KW 2026 (30.11.-04.12.) | 50. KW 2026 (07.12.-11.12.) | 51. KW 2026 (14.12.-18.12.) |
2. KW 2027 (11.01.-15.01.) | 3. KW 2027 (18.01.-22.01.) | 4. KW 2027 (25.01.-29.01.) |





