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Nachrichten
  • Informationen zu den kommenden Sitzungen der Fachausschüsse und der Gemeindevertretung

    25.08.2026

     
  • Standes- und Gewerbeamt nur mit Termin!

    19.08.2026

     
  • Infoabende für ein zukunftssicheres Zuhause

    19.06.2026

     
  • Gemeindevertretersitzung im Livestream!

    18.06.2026

     
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Veranstaltungen
  • Bürgersprechstunde des Seniorenbeirates Fredersdorf-Vogelsdorf

    26.08.2026 - 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Katharinenhof im Schlossgarten - Bibliothek, Ernst-Thälmann-Str. 29, 15370 Fredersdorf-Vogelsdorf

     
  • Tanznachmittag bei der Volkssolidarität in der Begegnungsstätte

    26.08.2026 - 14:00 Uhr

    Begegnungsstätte Fredersdorf-Vogelsdorf e.V.
     
  • Veranstaltungen der Volkssolidarität im Monat August

    27.08.2026

    Begegnungsstätte Fredersdorf-Vogelsdorf e.V.
     
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Personalausweis, vorläufiger


Kurzinformationen

Macht ein Ausweisbewerber glaubhaft, dass er sofort einen Personalausweis benötigt, so ist ihm auf Antrag ein vorläufiger Personalausweis auszustellen. Der Personalausweis muss auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsbehörde) vorgezeigt und zur Prüfung ausgehändigt werden.

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt höchstens drei Monate ab Ausstellungsdatum. Gleichzeitig ist ein endgültiger Personalausweis zu beantragen.

 

Der vorläufige Personalausweis ist in erster Linie ein Ersatzpapier (kein Reisedokument) zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht .

 

Eine Beantragung eines vorläufigen Personalausweises ist möglich, wenn Sie

  • Ihren alten Personalausweis verloren haben und keinen Reisepass besitzen

  • die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises bereits abgelaufen ist und Sie vor Ausstellung Ihres neuen Personalausweises Termine wahrnehmen müssen, die ein gültiges Dokument erfordern


Beschreibung

Der vorläufige Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Das Dokument wird sofort vor Ort erstellt und an den Antragsteller ausgehändigt.

 

Ordnungswidrig handelt,

  • wer sich mit keinem gültigen Personalausweis, vorläufigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und

  • wer es in diesem Fall für sich oder als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt, einen entsprechenden Antrag zu stellen

  • wer mehr als einen Personalausweis besitzt


Rechtsgrundlagen

  • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

  • Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis

  • Personalausweisgesetz für das Land Brandenburg (BbgPAuswG)

  • Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis


Notwendige Unterlagen

  • ein digitales, biometrisches Passbild kann direkt im Einwohnermeldeamt bei der Beantragung gefertigt oder mittels eines QR-Codes von einem zertifizierten Fotografen übernommen werden (Passbilder in Papierform werden nicht mehr akzeptiert)

  • ein gültiges Dokument - Personalausweis/ vorl. Personalausweis oder Reisepass/ vorl. Reisepass/ Kinderreisepass

  • bei der Erstbeantragung - Geburtsurkunde

  • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde

  • die Antragstellung muss persönlich erfolgen, bei Minderjährigen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils


Fristen

Gültigkeit

  •  vorläufiger Personalausweis -  3 Monate


Gebühren

  • Vorläufiger Personalausweis - 10,00 Euro

  • Digitale Passbildaufnahme vor Ort - 6,00 Euro
     

Die Gebühren sind am Tag der Beantragung zu bezahlen. EC-Kartenzahlung ist möglich


Ansprechpartner

Frau Stadie
Telefon (033439) 835 452
Telefon (033439) 835 0
E-Mail

Frau Farchmin
Telefon (033439) 835 453
Telefon (033439) 835 0
E-Mail

Herr Röhr
Telefon (033439) 835 454
Telefon (033439) 835 0
E-Mail

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