- Fachbereichsleiter und Kämmerer (m/w/d)
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Reisepass, vorläufiger
Kurzinformationen
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur in glaubhaft gemachten Notfällen möglich, wenn er innerhalb von 72 Stunden benötigt wird. Die Mitarbeiterinnen können sich dafür geeignete Unterlagen vorlegen lassen, z. B. Flugtickets, Hotelbuchungen, Einladungen etc.
Beschreibung
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird im automatisierten Verfahren durch eine sachearbeitende Person des Einwohnermeldeamt erstellt und Ihnen zur Kontrolle und eigenhändigen Unterschrift vorgelegt. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität und zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich erscheinen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
ein digitales, biometrisches Passbild kann direkt im Einwohnermeldeamt bei der Antragstellung gefertigt oder mittels eines QR-Codes von einem zertifizierten Fotografen übernommen werden (Passbilder in Papierform werden nicht mehr akzeptiert)
ein gültiges Dokument - Personalausweis/ vorl. Personalausweis oder Reisepass/ vorl. Reisepass/ Kinderreisepass
bei der Erstbeantragung - Geburtsurkunde
bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde
die Antragstellung muss persönlich erfolgen, bei Minderjährigen bis zum vollendeten 17. Lebensjahr in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils
Fristen
Gültigkeit
vorläufiger Reisepass - 1 Jahr
Der vorläufige Reisepass ist sofort ausstellbar.
Gebühren
vorläufiger Reisepass - 26,00 Euro
digitale Passbildaufnahme vor Ort - 6,00 Euro
Die Gebühr ist zu verdoppeln
wenn die Ausstellung auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit vorgenommen wird
wenn die Ausstellung auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird
Die Gebühren sind am Tag der Beantragung zu bezahlen. EC-Kartenzahlung ist möglich.
Ansprechpartner
Frau Stadie
(033439) 835 452
(033439) 835 0
Frau Farchmin
(033439) 835 453
(033439) 835 0
Herr Röhr
(033439) 835 454
(033439) 835 0





