Jagd
Kurzinformationen
Die Organisation der Jagd in den Jagdbezirken der Landesforstverwaltung Brandenburg ist darauf gerichtet, artenreiche, gesunde und vor allem den landeskulturellen Verhältnissen angemessene Wildbestände zu bewirtschaften und die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen zu gewährleisten. Durch die Jagd sollen die Wildbestände so reguliert werden, dass eine ökosystemgerechte Waldbewirtschaftung gewährleistet und die Erreichung der Zielstellungen des Waldumbauprogramms gesichert ist. Wald- und Wildbewirtschaftung sollen im Einklang erfolgen.
Jagdberechtigte
Vogelsdorf:
Bernhard Hochwald
Johannes Hochwald
Ronny Lenzian
Fredersdorf:
Armin Linde
Manfred Schulz
Beschreibung
Gleich im Paragraph 1 des neuen Gesetzes wurde der Tierschutz verankert und damit seiner gewachsenen Bedeutung in der Gesellschaft Rechnung getragen. Auch die zukünftige Meldepflicht bei Verkehrsunfällen mit Wild trägt dem Tierschutzgedanken Rechnung. Der Fahrzeugführer hat unverzüglich die Polizei oder den Jagdausübungsberechtigten zu informieren, um verletztes Wild schnell von seinen Schmerzen zu erlösen.
Rechtsgrundlagen
- Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG)
- Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg
- Verordnung über die Erhebung jagdstatistischer Daten
- Verordnung zur Überwachung und Kontrolle des Wildhandels (Wildhandelsüberwachungsverordnung- WildÜV)
- (Satzungen der Jagdgenossenschaften)